Da ein 71-Jähriger Kinderpornografie verbreitet haben soll, steht er heute Morgen vor dem Bad Kreuznacher Landgericht. Der Mann ist bereits zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden, jetzt geht er in Berufung. Die Polizei hatte vor vier Jahren die Wohnung des Bad Kreuznachers durchsucht. Dabei haben sie zahlreiche kinder- und jugendpornografischen Videos auf seinem Computer und auf USB-Sticks gefunden.
Außerdem soll der Angeklagte auf seinem Computer ein Filesharing-Programm installiert gehabt haben und in dem Netzwerk als Benutzer registriert gewesen sein. In einem Verzeichnis, das für dritte Personen freigegeben war, sollen sich weitere kinder- und jugendpornografischen Videodateien befunden haben. Der 71-Jährige war wegen Straftaten in diesem Bereich schon vorbestraft.