Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Kreuznach weist darauf hin, dass ab nächstem Jahr auch Geflügel Meldepflichtig ist. Am ersten Januar ist der Stichtag, den Besitz seiner Tiere zu melden. Davon betroffen sind Halter von Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln, Bienen- und Hummelvölkern und Geflügel. Geflügel kam erst in diesem Jahr neu zu den meldepflichtigen Arten dazu. Die Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz Dr. Heidrun Mengel sagt: „Geflügelpest ist inzwischen nicht mehr nur im Frühjahr und nur im Herbst und nur, wenn Vögel ziehen. Das betrifft jetzt auch nicht nur noch nur bestimmte Geflügelarten, sondern das Risiko ist das ganze Jahr über vorhanden. Das ganze Jahr werden Tiere damit infiziert. Das heißt, wir haben ein ständiges Tierseuchenrisiko, auch in Rheinland Pfalz.“
Jede Tierhaltung muss zusätzlich bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Die Tiere müssen spätestens bis Mitte Februar gemeldet werden. Alle Beitragspflichtigen Tierhalter werden gebeten, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal auf Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz anzugeben. Damit können Mitteilungen auch im Internet abgerufen werden oder den Betroffenen per Mail zugeschickt werden.