Birkenfeld

Abkochgebot für Niederwörresbach

Abkochgebot für Niederwörresbach

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In Niederwörresbach muss das Trinkwasser abgekocht werden. Das teilt die Kreisverwaltung Birkenfeld mit. Bei einer turnusmäßigen Überprüfung war eine mögliche Keimbelastung festgestellt worden. Das Idar-Obersteiner Gesundheitsamt ordnete daraufhin an, dass das Trinkwasser abgekocht werden muss.

Das Wasser muss beispielsweise zur Zubereitung von Nahrung, zum Abwaschen von Salat oder Obst, zum Zähneputzen oder zum Reinigen von Küchengeschirr abgekocht werden. Außerdem sollten offenen Wunden nicht in Berührung mit dem Wasser kommen. Für Haustiere oder zum Duschen kann das Wasser aber auch ungekocht verwendet werden. Zur Sicherheit setzten die Wasserwerke zusätzliches Chlor hinzu. Das Abkochgebot in Niederwörresbach gilt bis zu einer negativen Nachbeprobung.