Birkenfeld

Abkochgebot für Verbandsgemeinde und Stadt Baumholder

Abkochgebot für Verbandsgemeinde und Stadt Baumholder

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In der Verbandsgemeinde und Stadt Baumholder muss das Trinkwasser abgekocht werden. Das Abkochgebot gilt für alle Ortsgemeinden mit Ausnahme von Frauenberg und Reichenbach. Bei einer Überprüfung war eine Keimbelastung festgestellt worden. Das Idar-Obersteiner Gesundheitsamt ordnete daraufhin an, dass das Trinkwasser mindestens fünf Minuten abgekocht werden muss.

Das Wasser muss beispielsweise zur Zubereitung von Nahrung, zum Abwaschen von Salat oder Obst, zum Zähneputzen und zum Reinigen von Küchengeschirr abgekocht werden. Außerdem sollten offenen Wunden nicht in Berührung mit dem Wasser kommen. Für Haustiere oder zum Duschen kann das Wasser aber auch ungekocht verwendet werden. Zur Sicherheit setzten die Wasserwerke zusätzliches Chlor hinzu. Das Abkochgebot in der Stadt und Verbandsgemeinde Baumholder gilt bis zu einer negativen Nachbeprobung.