Der Bad Kreuznacher Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung die Straßenreinigungssatzung überarbeitet. Damit Klarheit darüber herrscht, wer im Winter für die Räumung welcher Bereiche zuständig ist, sind Textanpassungen vorgenommen worden. Anlieger sind dazu verpflichtet, Schnee und Eis auf den Gehwegen und auf kleineren Straßen zu beseitigen.
Auch vor dem Grundstück befindliche Zugänge zu Haltestellen und Zebrastreifen sind freizuhalten. Die Stadt ist für Hauptstraßen und bestimmte Streckenabschnitte zuständig. Diese werden in der neuen Anlage der Satzung benannt. Die gesamte Straßenreinigungssatzung ist auf der Website der Stadt bad-kreuznach.de im Bereich „Ortsrecht“ einsehbar.