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Allgemeinverfügung in Verbandsgemeinden

Allgemeinverfügung in Verbandsgemeinden

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In mehreren Verbandsgemeinden in der Nahe-Region gilt noch bis Ende August ein Verbot von offenem Feuer. Nach der Allgemeinverfügung ist offenes Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen verboten. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die Brandgefahr auf Wald- und Feldflächen. Eine Allgemeinverfügung ist zum Beispiel für die Verbandsgemeinden Langenlonsheim-Stromberg, Gau-Algesheim, Kirner Land und Nahe-Glan erlassen worden.

Auch die Stadt Bad Kreuznach hat ihre Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer und Feuerwerk bis zum Sonntag nächster Woche verlängert, und damit bis zwei Tage vor dem Jahrmarkts-Feuerwerk. Konkrete Inhalte der Allgemeinverfügungen können auf den Seiten der jeweiligen Verbandsgemeinden entnommen werden.