Gegen einen Tatverdächtigen der Brände in Unkenbach wurde nun Anklage vom Amtsgericht Kaiserslautern erhoben. Der Verdacht gegen die zweite bislang tatverdächtige Person wurde fallen gelassen und das Verfahren gegen die Person wurde eingestellt. Die Ermittlungen zu dem genauen Sachverhalt sind noch nicht abgeschlossen.
Nun liegt es im nächsten Schritt am Amtsgericht Rockenhausen, die Anklage des Amtsgerichts Kaiserslautern zu bewerten und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden.
Zwischen dem 6. und 11. Mai hatte es auf einem Unkenbacher Bauernhof drei Mal gebrannt. Dabei wurden ein Schuppen, eine Scheune sowie ein Wohnhaus beschädigt. Außerdem kamen beim Scheunenbrand auch mehrere Tiere ums Leben.