In Bad Kreuznach sind offenes Feuer und Feuerwerke verboten. Die Stadt Bad Kreuznach hat gestern eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Weil damit auch das Jahrmarkts-Feuerwerk erneut bedroht ist, sagte Oberbürgermeister Emanuel Letz heute morgen: „Bad Kreuznach ist ja eine regenarmen Region, da ist es folgerichtig, dass wir das Feuerverbot wieder aussprechen. Natürlich ist dann auch das Feuerwerk am Jahrmarkt in Gefahr. Ich bin der Meinung, man sollte jetzt schon nach einer Alternative schauen. Es gibt Alternativen und ich glaube, das wird auch die Zukunft sein.“
Das Verbot betrifft auch das Grillen im öffentlichen Raum, beziehungsweise in Gärten außerhalb des Stadtgebiets. Dort dürfen ausschließlich Gas- oder Elektrogrills verwendet werden. Auf innerstädtischen Privatgrundstücken ist die Verwendung von Kohlegrills zwar erlaubt, es müssen aber geeignete Maßnahmen unternommen werden, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Auch das Wegwerfen von glühenden Zigaretten und Streichhölzern ist in dem Verbot explizit erwähnt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Seite der Stadt einsehbar und gilt zunächst bis zum 31. Juli.