Ein Bad Kreuznacher hat sein Recht auf Errichtung einer Solaranlage eingeklagt. Das teilt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit. Wie das Gericht entschied, darf die Person an ihrem Grundstück einen Solarzaun errichten. Problematisch war bei der Genehmigung der Denkmalschutz des Gebäudes. Der Bau gilt seit 1988 als Kulturdenkmal in Bad Kreuznach.
Den ursprüngliche Genehmigungs-Antrag für den Solarzaun hatte die Stadt abgelehnt. Der Eigentümer klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Koblenz, welches die Klage ebenfalls abwies. Auf Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil aufgehoben und die Stadt dazu verpflichtet, den Zaun zu genehmigen. Im Urteil heißt es, das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzauns sei größer als das Interesse an der unveränderten Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes. Dabei wurde das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien berücksichtigt.