Prozess gegen 43-Jährigen in Bad Kreuznach endet mit Urteil
Heute wurde der 43-jährige Mann aus Bad Kreuznach, der wegen verschiedener Straftaten angeklagt war, für schuldunfähig erklärt. Der Angeklagte befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Prozess um seine Taten begann bereits im Dezember und beschäftigte sich mit mehreren Vorfällen, die sowohl Körperverletzung als auch schwere räuberische Erpressung und Brandstiftung umfassen.
Anklagepunkte und Taten des Angeklagten
Dem Mann wurden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die sich über mehrere Monate hinweg erstreckten. Im Januar 2024 soll er in einem Krankenhaus eine Mitarbeiterin sexuell belästigt und geschlagen haben. Die Frau erlitt dabei eine schwere Verletzung. Kurz darauf wurde der Angeklagte festgenommen, leistete jedoch Widerstand und trat einen Polizisten. Bei seiner Unterbringung in der Gewahrsamszelle spuckte er wiederholt, wobei er eine Polizistin traf.
Brandstiftung und Drohungen
Ein weiterer schwerwiegender Vorfall ereignete sich ebenfalls im Januar 2024, als der Mann in seinem eigenen Wohnhaus zwei Brände legte, die den Dachstuhl des Gebäudes zerstörten. Dies tat er offenbar in der Absicht, das Haus zu vernichten. Im April 2024 kam es zu weiteren Vorfällen, als der Angeklagte versuchte, seinen Schwager mit Drohungen zur Rückzahlung eines Geldbetrages zu zwingen. Wenige Tage später bedrohte er in einer Moschee einen Mann mit einer Rasierklinge.
Gerichtsurteil: Schuldunfähigkeit festgestellt
Nach der Prüfung der Taten und einer umfassenden Begutachtung erklärte das Gericht den Angeklagten für schuldunfähig. Das Gericht ordnete daraufhin die Unterbringung des 43-Jährigen psychisch Erkrankten in einer Psychiatrie an.
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