Wegen Kinderpornografie ist ein Bad Kreuznacher zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der 33-Jährige hat seine Taten im Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach am Freitag zugegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst vier Jahre Haft beantragt, die Verteidigung plädierte auf eine geringe Haftstrafe.
Der Angeklagte saß bereits wegen ähnlicher Vergehen in der JVA Rohrbach ein, nun muss er insgesamt dreieinhalb Jahre im Gefängnis bleiben. Der 33-Jährige hatte kinderpornografische Bilder seiner vierjährigen Schwester geteilt. Außerdem hat er weitere Bilder besessen und mit anderen Nutzern in Internetchats ausgetauscht.