Die Deutsche Bahn muss die Hunsrückquerbahn instandsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Bahn hatte zuvor gegen vom Eisenbahn-Bundesamt ausgesprochene eisenbahnrechtliche Anordnungen geklagt. Mit dem Urteil ist die Bahn nun verpflichtet, die Strecke der Hunsrückquerbahn in einen technischen Zustand zu versetzen, der einen Zugverkehr ermöglicht.
Die Beteiligten können nun innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. Die Hunsrückquerbahn verläuft zwischen Langenlonsheim und Hermeskeil auf einer Länge von über 100 Kilometern. Weitere Haltepunkte sind unter anderem Stromberg, Simmern, Kirchberg und Morbach.