Heute beginnt vor dem Landgericht Bad Kreuznach der Berufungsprozess eines verurteilten Stalkers. Der 65-Jährige war Kunde einer Bäckerei in Bad Sobernheim gewesen. Über mehrere Jahre hinweg soll er einer Mitarbeiterin nachgestellt haben, insbesondere im Sommer 2020. So soll er unter anderem mehrfach in der Bäckerei angerufen haben, um mit der Mitarbeiterin Kontakt herzustellen. Auch soll er mehrmals an der Bäckerei vorbeigefahren sein und dabei auch angehalten und gewunken haben.
Bereits 2020 war dem Mann verboten worden, sich der Mitarbeiterin zu nähern. Daran hatte er sich jedoch nicht gehalten.
Vom Amtsgericht Bad Sobernheim ist er schließlich zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Der 65-Jährige hatte Berufung dagegen eingelegt.