Am Bad Kreuznacher Landgericht beginnt heute der Berufungsprozess um einen 60-Jährigen aus Mengerschied. Er soll seine minderjährige Stieftochter zur Prostitution gedrängt haben. Die damals 16-Jährige sollte so die Haushaltskasse aufbessern. Der Angeklagte soll die Stieftochter dazu überredet haben, an fremden Männern sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das Geld dafür sollen die Männer dann an den 60-Jährigen gezahlt haben.
Das Amtsgericht Simmern hatte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er selbst hatte sich zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Für den Berufungsprozess ist ein Fortsetzungstermin festgelegt worden. Ein Urteil könnte nächste Woche fallen.