Die Wahl von Thomas Blechschmidt zum Bürgermeister der Stadt Bad Kreuznach ist rechtmäßig erfolgt. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz bereits zwei Klagen gegen die Wahl abgewiesen hatte, ist nun auch der Berufungsantrag am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gescheitert. Laut des Oberverwaltungsgerichts bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts.
Oberbürgermeister Emanuel Letz zeigt sich nach dem Urteil sehr erleichtert und freue sich, dass der Stadtvorstand mit der Verwaltung weiterhin zum Wohle der Stadt arbeiten könne. Die Kläger hatten Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl im letzten Jahr. Ihrer Auffassung nach habe die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer im Vorfeld der Wahl die Bewerbungsfrist rechtswidrig verlängert.