Bad Kreuznach

Brandstifterin in Bad Kreuznach verurteilt

Brandstifterin in Bad Kreuznach verurteilt

Das Bad Kreuznacher Landgericht hat eine 30-Jährige wegen zweier Brandstiftungen und mehrerer Diebstähle verurteilt. Die Frau ist zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie verurteilt worden. Sie hatte zwei Großbrände in der Alzeyer- und Rüdesheimer Straße in Bad Kreuznach verursacht. Bei dem Brand in der Alzeyer Straße im Juni vergangenen Jahres konnte ihr allerdings nicht nachgewiesen werden, dass sie den Brand absichtlich gelegt hatte. Möglicherweise war das Feuer unbeabsichtigt durch eine heruntergefallene Zigarette entflammt.


Den Brand in der Rüdesheimer Straße Anfang Februar wertete das Gericht jedoch als eine vorsätzliche schwere Brandstiftung. Dort war sie noch vor Ort festgenommen worden. Weil sie zum Zeitpunkt der Brandstiftung unter einer Psychose litt, gilt sie als schuldunfähig. Deswegen und wegen ihres generellen psychischen Zustand wurde sie in eine Psychiatrie gebracht. Die Richter befürchten, dass von ihr auch zukünftig eine Gefahr weiterer Brandstiftungen ausgehen könnte. Bereits vor dem Prozess war sie in einer Psychiatrie untergebracht. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben bis Anfang nächster Woche Zeit, Revision einzulegen.