Briefwahlunterlagen jetzt beantragen
Wahlberechtigte aus Bingen haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und die damit verbundene Landratswahl zu beantragen. Die Ausstellung der Unterlagen beginnt jedoch erst Mitte Februar Monats. Wer also am Wahltag, dem 23. Februar, nicht im Wahllokal wählen kann, sollte frühzeitig den Antrag stellen, um rechtzeitig seine Stimme abgeben zu können.
Beantragung der Unterlagen
Die Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden. Wahlberechtigte Personen aus Bingen haben die Wahl, die Unterlagen schriftlich beim Wahlamt zu beantragen, per Fax, per E-Mail oder auch online über ein spezielles Formular auf der städtischen Website. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist leider nicht möglich, um den Prozess effizient und fehlerfrei zu gestalten. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Fristen für die vorgezogene Wahl kürzer sind und nicht genügend Zeit für eine verspätete Beantragung bleibt.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erst Mitte des Monats erfolgen kann. Erst dann werden alle Stimmzettel und Wahlumschläge vorliegen, sodass der Versand der Unterlagen beginnen kann.
Rücksendung und Abgabe der Unterlagen
Aufgrund der verkürzten Fristen empfiehlt das Wahlamt, die Briefwahlunterlagen nicht per Post zurückzusenden. Stattdessen sollten die Unterlagen in einen der Hausbriefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen oder direkt beim Wahlamt abgegeben werden. Die Hausbriefkästen befinden sich an mehreren Standorten der Stadtverwaltung, darunter das Ämterhaus und das Bürgerbüro. Wer die Unterlagen lieber persönlich einreichen möchte, hat während der Öffnungszeiten des Wahlamts die Möglichkeit, dies vor Ort zu tun und die Wahlunterlagen direkt abzugeben.
Wichtige Frist
Es ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag um 18 Uhr im zuständigen Briefwahlbezirk vorliegen müssen. Weitere Informationen sowie die Sonderöffnungszeiten des Wahlamts finden sich auf der städtischen Website. Wahlberechtigte werden gebeten, sich rechtzeitig zu informieren, um ihre Wahlunterlagen pünktlich einzureichen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
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