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    Antenne Bad Kreuznach

Ratgeber

Elektronische Patientenakte startet deutschlandweit

today29. April 2025

Hintergrund
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Neue Ära für Gesundheitsdaten: Die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 29. April bundesweit eingeführt. Ab sofort können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsdaten digital verwalten. Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne oder Röntgenbilder lassen sich direkt auf Smartphone, Tablet oder PC speichern.

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Versicherte entscheiden selbst, ob und wem sie Zugriff auf ihre Daten gewähren. „Ob Sie die ePA nutzen oder nicht, darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Gesundheitsversorgung haben“, betonen die Verantwortlichen.

So funktioniert die Einführung der ePA

Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser erhalten nach und nach Software-Updates. Bis Oktober 2025 sollen alle medizinischen Einrichtungen in Deutschland einsatzbereit sein. Während einige Praxen bereits erste Dokumente hochladen, müssen andere noch auf die Technik warten.

Die ePA startet für jede gesetzlich versicherte Person automatisch, sofern kein Widerspruch vorliegt. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine Akte, wobei bis zum 15. Lebensjahr die Eltern die Verwaltung übernehmen.

Was Versicherte wissen sollten

Zum Start ist die ePA noch weitgehend leer. Enthalten sind jedoch bereits Abrechnungsdaten, die die Krankenkasse hochgeladen hat. Im Laufe der Zeit füllt sich die Akte durch weitere Arztbesuche und eigene Einträge.

Privatversicherte können eine ePA nutzen, wenn ihre Versicherung das anbietet. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

„Die Nutzung der ePA bleibt auch weiterhin freiwillig. Wer sie nicht nutzen möchte, kann bereits dem Anlegen der ePA widersprechen“, heißt es aus offiziellen Stellen.

Widerspruch und spätere Entscheidung möglich

Wer Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder Sicherheit hat, kann der Erstellung der ePA widersprechen. Dieser Widerspruch ist einfach: online, schriftlich oder telefonisch bei der Krankenkasse. Eine bereits angelegte ePA wird nach Widerspruch gelöscht.

Gut zu wissen: Der Widerspruch lässt sich jederzeit wieder rückgängig machen. Dann wird eine neue elektronische Patientenakte erstellt.

Alle Details über die elektronische Patientenakte (ePA) finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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Geschrieben von: Leona Winterfeld