Grundstückseigentümer sind bei Schnee und Glätte dazu verpflichtet die an ihr Grundstück grenzenden Gehwege frei zu halten. Das teilt das Ordnungsamt der Bad Kreuznacher Stadtverwaltung mit.
Unter der Woche müssen die Wege bis spätestens sieben Uhr freigeräumt sein. An den Wochenenden und Feiertagen bis neun Uhr. Im Fall von Glätte kann mit unschädlichen abgestumpften Stoffen wie Sand, Feinsplitt, Asche oder Sägemehl nachgeholfen werden. Salz oder vergleichbar auftauende Stoffe sind nur in besonderen Fälle zulässig. Genauere Informationen sind der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Kreuznach zu entnehmen. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet.