Zwei Bad Kreuznacher Stadtratsmitglieder klagen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Bad Kreuznacher Bürgermeisterwahl im vergangenen Sommer. Die klagenden Stadtratsmitglieder machen dabei insbesondere geltend, dass Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer die Bewerbungsfrist für das Amt rechtswidrig um einen Monat verlängert habe, so Dr. Christian Klein, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die Klage von Blechschmidts Amtsvorgänger Wolfgang Heinrich hatte das Gericht im November abgewiesen, da er als unterlegener Bewerber nicht klagebefugt gewesen sei. Daher versuchen es die beiden Stadtratsmitglieder nun erneut die Wahl anzufechten. Ein Urteil sei in den kommenden zwei Wochen zu erwarten, so Gerichtssprecher Dr. Christian Klein.