Die Finanzämter in der Nahe-Region werden in diesem Jahr den sog. „Weihnachtsfrieden“ wahren. Das teilt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen mit.Dementsprechend werden in der Zeit von Heiligabend bis Neujahr keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen durchgeführt. Auch ergehen keine Ablehnungsbescheide zu Anträgen. Steuererstattungen werden hingegen nicht verzögert.
Ausnahmen von dieser Regelung soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden auch während auch während des Weihnachtsfriedens versandt. Dort ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Auch maschinell erstellte Mahnungen können nicht aufgeschoben werden.