Der Landkreis Mainz-Bingen hat einen Informations-Flyer zur Afrikanischen Schweinepest herausgegeben. Darin wird aufgeklärt, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) eine tödliche Viruserkrankung ist, die nur Haus- und Wildschweine betrifft, für Menschen oder andere Tiere jedoch nicht gefährlich ist. Aber die Ausbreitung der Wildschweine müsse unbedingt verhindert werden, erklärt der Kreisbeigeordnete Erwin Malkmus: „Also wenn die Pest mal aufgetreten ist, ist oberstes Gebot, die Wildschweine nicht aufzuscheuchen, damit sie dann nicht irgendwohin weiterlaufen und die Pest weitertragen. Wir müssen die Bestände da lassen, wo sie sind. Denn die Pest wird ihr übriges erledigen: Die Tiere sterben sechs bis sieben Tage nach der Infektion.“
In Schutzzonen und Kerngebieten, die um Fundorte infizierter Tiere eingerichtet werden, gelten strenge Vorschriften wie Jagd- und Betretungsverbote sowie Hygienevorschriften für Schweinehalter, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Bürger sind aufgerufen, diese Vorschriften einzuhalten und tote Wildschweine dem Veterinäramt zu melden, um katastrophale wirtschaftliche und landwirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Im Landkreis Mainz-Bingen hat es bislang 14 gemeldete Fälle der Afrikanischen Schweinpest bei Wildschweinen, bislang allerdings keinen bei Hausschweinen gegeben.