Der Wahlausschuss der Stadt Bad Kreuznach hat am Nachmittag erneut über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl entschieden. Die erneute Sitzung war notwendig geworden, weil nach der ersten Sitzung am Mittwoch ein Formfehler aufgefallen war. Eine Vertrauensperson war zugleich Beisitzer im Wahlausschuss. Bad Kreuznachs Oberbürgermeister und Wahlleiter Emanuel Letz erklärt, hätte man die Sitzung nicht wiederholt, wäre die Kommunalwahl im Juni möglicherweise vor Gericht anfechtbar gewesen.
Nachdem der Fehler aufgefallen war, hatte der Wahlausschuss Kontakt zum Landeswahlleiter aufgenommen. Dieser hatte dazu geraten, die Sitzung zu wiederholen. Eine Vertrauensperson ist das Bindeglied zwischen dem Wahlleiter und dem Wahlvorschlag. Sie nimmt an den Sitzungen teil, allerdings nicht wie am Mittwoch geschehen als Beisitzer. An dem Ergebnis, dass alle Parteien und Listen zur Kommunalwahl zugelassen werden, hat sich aber nichts geändert.