Für Alttextilien gilt ab dem neuen Jahr eine Getrenntsammlungspflicht. Das teilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit.
Im Landkreis sei dies auch flächendeckend möglich. Für Verbraucher ändert sich durch die neue Regelung nichts. Noch tragbare, gut erhaltene Altkleider und Schuhe sowie Bett- und Tischwäsche können weiterhin im Sammelcontainer entsorgt werden. Stark beschädigte, verschmutze und kontaminierte Textilien sollen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Derzeit kann noch kein Recycling und keine Weiterverwendung sinnvoll umgesetzt werden. Die Recyclingkapazitäten sind ausgelastet und auch Putzlappen und Dämmstoff wird nicht benötigt.
Die Getrenntsammlungspflicht besteht ab diesem Jahr EU-weit. Sie gibt vor, dass Städte und Landkreise, so auch Bad Kreuznach Alttextilien getrennt von anderen Abfällen sammel sollen. Damit sollen Ressourcen so lange wie möglich im Nutzungskreislauf enthalten bleiben. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach bedankt sich für die Mitarbeit bei der verantwortungsvollen Entsorgung von Alttextilien.