Ab August darf in Bad Kreuznach wieder gegrillt werden. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Die Ende Juni erlassene Allgemeinverfügung wird nicht verlängert. Damit sind sowohl Grillfeuer als auch offenes Feuer an den entsprechend gekennzeichneten Stellen im Wald und auf öffentlichen Flächen wieder erlaubt.
Das allgemeine Verbot war auch für Landwirtschafts- und Gartengrundstücke außerhalb der Siedlungsflächen des Stadtgebiets ausgesprochen worden. Mit Ablauf der brandschutztechnischen Anordnung wird auch der gesperrte Waldweg zwischen Waldheim und Schäferplacken wieder freigegeben. Die Stadt weist darauf hin, dass das Rauchen im Wald verboten ist.