Die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer B sowie der Straßenreinigungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2025 werden am 28. Februar 2025 versandt. Die erste Fälligkeit ist für den 1. April 2025 vorgesehen. Weitere Zahlungstermine sind der 15. Mai, 15. August und 15. November 2025. Die Bescheide für das Jahr 2025 werden verschickt.
Wichtige Hinweise zur Zahlung
Aufgrund der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wird sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer B in jedem Fall ändern. Daher wird darum gebeten, vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlungen zu leisten.
Beschluss des Stadtrats zur Hebesatzsatzung
Der Stadtrat hat am 12. Dezember 2024 die Hebesatzsatzung beschlossen. Dabei wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B unverändert bei 550 v.H. festgelegt. Derzeit wird im Landtag von Rheinland-Pfalz ein Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze diskutiert. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, wird sich der Stadtrat erneut mit der Thematik befassen. Dann werden gegebenenfalls neue Hebesätze für die Grundsteuer B für das Jahr 2025 in Bad Kreuznach beschlossen.
Mögliche Anpassung im Jahresverlauf 2025
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Höhe der Grundsteuer B im Laufe des Jahres 2025 nochmals ändert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, entsprechende Informationen und eventuelle neue Bescheide zu beachten.