Heizölanlagen, die im Winter betrieben oder stillgelegt werden sollen, sind der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung zu melden. Das teilt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit. Auslaufendes Heizöl kann im Schadensfall zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Auch Gebäude, Gewässer, das Grundwasser oder der Boden können nachhaltig verunreinigt werden. Um dies zu verhindern, sind die Tanks regelmäßig von Sachverständigen zu prüfen.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass auch stillgelegte Anlagen aufgrund der derzeitigen Energiesituation vereinfacht wieder in Betrieb genommen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie für eine Inbetriebnahme geeignet sind. Weitere Informationen und das Formular für Heizölanlagen gibt es auf der Webseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.