Impressum

Antenne Bad Kreuznach GmbH
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach

Geschäftsführer: Doreen Gesierich

Amtsgericht Bad Kreuznach – HRB 20470
Steuernummer: DE258452545

Telefon: 0671 / 920 88 88-0

eMail: info@antenne-kh.de
Internet: www.antenne-kh.de
Facebook: www.facebook.com/AntenneKH
Instagram: www.instagram.com/antennebadkreuznach

EMPFANG

UKW terrestrisch:
88.3 MHz Antenne Bad Kreuznach
87.6 MHz Antenne Idar-Oberstein
UKW Kabel: 89,45 MHz
DAB+: Kanal 12A

Webradio: http://player.addradio.de/player/2453
TuneIn: https://tunein.com/radio/Antenne-Bad-Kreuznach-883-s96121/
Alexa: „Alexa, spiele Antenne Bad Kreuznach“

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag i. V. m. § 5 Abs. 2 Telemediengesetz:

The Radio Group GmbH
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern

Vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Schwenk.
Programmverantwortlicher gemäß Rundfunkstaatsvertrag:
Stephan Schwenk

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland Pfalz, Turmstraße 10, 67072 Ludwigshafen

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Urheberrecht
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Einbetten von Inhalten durch Dritte („Embedding“)
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Einbetten von Inhalten und mit dem Ziel, der GEMA die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten vorzubehalten, einigen sich die Parteien auf das Nachfolgende: Unter Embedding im Sinne dieses Vertrages verstehen die Parteien das Integrieren sowohl linearer als auch non-linearer Inhalte des Lizenznehmers durch einen Dritten auf dessen Webseite bzw. Anwendungsapplikationen (z. B. Apps), wobei dieser beschränkende Maßnahmen des Lizenznehmers umgeht (z. B. Hinweise in AGB, Anmeldevorgänge sowie Hinterlegung von entsprechenden Metadaten in den Anwendungsapplikationen) und hierdurch Endnutzern den Zugang zu diesen Inhalten ermöglicht.

Die Parteien verstehen diese öffentliche Wiedergabe durch den Dritten als eigenständige Nutzungsart im Sinne von § 31 Absatz 1 UrhG. Die GEMA räumt weder dem Lizenznehmer noch dem Dritten für diese Wiedergabe des Dritten in diesem Vertrag Rechte ein. Die nach diesem Vertrag vereinbarte Vergütung umfasst somit nicht die für die Nutzungssachverhalte nach Absatz 1 durch den Dritten zu entrichtende Vergütung.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, beschränkende Maßnahmen nach Absatz 1 einzurichten (z. B. Hinweise in AGB, Anmeldevorgänge sowie Hinterlegung von entsprechenden Metadaten in den Anwendungsapplikationen). Kommt der Lizenznehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist die GEMA berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden im Wege der Lizenzanalogie gegenüber dem Lizenznehmer geltend zu machen.

Die Parteien sind sich einig, dass es jedoch zulässig ist, die Sendung bzw. Online-Angebote gemäß § 1 und § 2 auf der Homepage und Apps des Lizenznehmers sowie auf der Plattform „Radioplayer“ (radioplayer.de) wiederzugeben. Dies umfasst nicht die darüberhinausgehende Einbettung des Radioplayers durch Dritte.

Die vorstehenden Regelungen in den Absätzen 1 bis 3 sind ohne Präjudiz für zukünftige Regelungen. Die GEMA und der Verband werden sich im Jahr 2019 über etwaig erforderliche Anpassungen verständigen.

Netiquette in den sozialen Netzwerken
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