Die Netzwerkkoordination Ehrenamt und das Mainz-Binger Jobcenter informieren über die Möglichkeiten des Teilhabe-Chancen-Gesetzes für Vereine. Durch das Gesetz sind für Vereine, Initiativen und Stiftungen neue Förderungen möglich. Dafür müssen sie eine Arbeitgeberfunktion übernehmen.
Die Informationsveranstaltung findet am 10. Januar im Kreishaus in Ingelheim stattstatt. Um eine Anmeldung wird gebeten. Das Teilhabe-Chancen-Gesetz soll die Perspektiven für Langzeitarbeitslose verbessern und ihnen dabei helfen, wieder ins Arbeitsleben zu kommen. Dabei werden auch Vereine unterstützt, wenn sie langzeitarbeitslose Personen einstellen.