Ein Mann aus Bad Kreuznach muss sich heute unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Der Angeklagte soll im August 2020 in die Wohnung eines Bekannten eingebrochen sein, während der Bekannte auf seinem Sofa lag.
Mit einem Metallrohr und einem Hammer soll der 38-Jährige auf den Kopf des Mannes eingeschlagen haben. Dadurch erlitt der Bekannte des Angeklagten wohl mehrere Schnittwunden und Blutergüsse am Kopf. Beim Verlassen der Wohnung soll der mutmaßliche Täter auch noch einen Beutel mit Drogen mitgenommen haben. Aktuell sitzt der erheblich vorbestrafte Bad Kreuznacher bereits eine Haftstrafe in der JVA Rohrbach bei Wöllstein ab.