Familien mit Wohngeld können nun für ihre Kinder einen Kinderfreizeitbonus beantragen. Darauf hat das Sozialamt der Stadt Bad Kreuznach aufmerksam gemacht. Von diesem Bonus sollen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien profitieren. Eltern sollen mit der Finanzspritze unterstützt werden, sodass sie ihren Kindern ein Freizeitangebot finanzieren können. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro wird gewährt, wenn für den Monat August bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezogen werden. Der Bonus umfasst jedes Kind und jeden Jugendlichen unter 18 Jahren.
Alle Fragen rund um das Antragsverfahren werden von der Familienkasse beantwortet. Der Kinderfreizeitbonus ist teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022“, das durch die Bundesregierung beschlossen wurde.