Das Verwaltungsgericht Koblenz hat auch die zweite Klage gegen die Wahl des Bad Kreuznacher Bürgermeisters abgewiesen. Die Wahl von Thomas Blechschmidt zum hauptamtlichen Bürgermeister leide an keinem Verfahrensfehler und die Bewerbungsfrist sei im April 2021 wirksam verlängert worden, so die Koblenzer Richter. Zum einen habe der Stadtrat die Befugnis zur Fristverlängerung auf Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer übertragen.
Zum anderen habe mit dem Kandidatenmangel ein sachlicher Grund für die Verlängerung vorgelegen. Selbst wenn die Oberbürgermeisterin für die Fristverlängerung nicht zuständig gewesen wäre, führe dies nicht zur Ungültigkeit der Wahl. Zwei Bad Kreuznacher Stadtratsmitglieder hatten die Wahl erneut angefochten, nachdem die erste Klage durch den ehemaligen Amtsinhaber Wolfgang Heinrich bereits im November vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden war.