Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag eines Bad Kreuznacher Gastronomen gegen die Erhebung des Tourismusbeitrags abgewiesen. Das teilt die Stadtverwaltung Bad Kreuznach mit. Das Gericht hatte außerdem eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Stadt Bad Kreuznach sieht sich damit sowohl in der Durchführung der Stadtratssitzung als auch in der Ausgestaltung der Satzung bestätigt.
Die Kläger hatten vorgetragen, dass die beschlossene Satzung am 30. September 2021 nicht wirksam gewesen sei. Drei Stadträte der AfD-Fraktion hatten an der Sitzung nicht teilnehmen können, weil sie nicht den Vorgaben der 3-G-Regelung gefolgt waren. Das Gericht außerdem hervor, dass noch vor Ort die Möglichkeit eines Selbsttests bestanden hätte. Die Ratsmitglieder hätten es unter Anwendung eines zumutbaren geringen Maßes an Eigeninitiative selbst in der Hand gehabt, ihr Mandat auszuüben.