Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 55-jährigen, des Mordes angeklagten Mann, zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilt, sei bei der Tat keines der Mordmerkmale erfüllt gewesen. Deswegen ist er wegen Totschlags verurteilt worden.
Mitte April hat der Verurteilte in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach mit seiner Ehefrau gewohnt. Es sei zu einem Streit gekommen, da er den Verdacht hegte, seine Frau gehe ihm Fremd. Der 55-Jährige habe sie im Affekt mit zwei Küchenmessern getötet. Laut dem Gericht soll sie insgesamt 59 Schnitt- und Stichverletzungen erlitten haben, davon 28 am Hals und eine im Gesicht. Infolge des Blutverlustes in Kombination mit einer Luftembolie und einen Lungenkollaps verstarb die Frau.