Am Landgericht Bad Kreuznach muss sich heute ein 28-Jähriger wegen versuchten Mordes aus Heimtücke verantworten. Gemeinsam mit einem Komplizen habe der Angeklagte dem Opfer im Mai 2020 aufgelauert und ihm von hinten mit einem Messer in den Nacken gestochen. Dabei habe der 28-Jährige einen tödlichen Verlauf billigend in Kauf genommen. Durch Gegenwehr habe sich das Opfer in den fließenden Straßenverkehr flüchten können.
Der Täter und sein Komplize seien dann aufgrund des Entdeckungsrisikos geflohen. Aufgrund der zeitnahen ärztlichen Versorgung habe der Geschädigte nicht in Lebensgefahr geschwebt. Der 28-jährige Angeklagte habe sich an dem Geschädigten für eine Prügelei im Vorjahr rächen wollen, bei der sich der Angeklagte am kleinen Finger verletzt hatte.