Bad Kreuznach

Beschäftigungszahlen Schwerbehinderter in der Region

Beschäftigungszahlen Schwerbehinderter in der Region

Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach weist auf die Meldepflicht von Beschäftigungsdaten hin. Grund dafür ist die erforderliche Quote von Schwerbehinderten in einem Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern. Generell gilt, dass fünf Prozent der Arbeitsplätze an Schwerbehinderte Menschen vergeben sein müssen.

Die Übermittlung ist mithilfe der kostenfreien Software IW-Elan möglich, erhältlich über die Website www.iw-elan.de. Dabei ist keine Unterschrift und kein Versand per Post notwendig. Die Daten bleiben auf dem lokalen Rechner des Anwenders. Durch elektronischen Versand werden die Daten dann über eine gesicherte Verbindung an die Agentur für Arbeit übertragen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Nichtübermittlung muss eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden.