Das Urteil gegen den Mann aus Meisenheim, der die Bad Kreuznacher Landrätin Bettina Dickes sexistisch beleidigt und bedroht hat, ist nun rechtskräftig. Das teilt das Landgericht mit. Im April vergangenen Jahres hatte der nicht vorbestrafte Mann zunächst wiederholt Mitarbeiter der Kreisverwaltung beleidigt. Besonders Dickes wurde von dem Angeklagten bedroht und sexistisch beleidigt. Schließlich erstattete die Landrätin Anzeige.
Der 62-Jährige wurde daraufhin wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Der Mann aus Meisenheim hatte gegen das Urteil jedoch Berufung eingelegt, die heute verhandelt werden sollte. Nun hat der 62-Jährige seinen Einspruch zurückgezogen. Die Geldstrafe vom Februar ist somit rechtskräftig.