Die Meldefrist für die Eisweinernte endet nächste Woche Dienstag. Das teilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Kreuznach mit. Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, sind verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer anzumelden. Dafür wurde ein Anmeldeformular erstellt, das entweder von Hand oder direkt am Rechner ausgefüllt werden kann.
Sollten Trauben zur Eisweinbereitung wegen der Witterung bereits vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Die Vorabmeldung für Eiswein wurde 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt.