Der 65-Jährige, der seine beiden Enkelinnen mehrfach sexuell missbraucht hat, muss nicht ins Gefängnis. Im Berufungsprozess hat das Bad Kreuznacher Landgericht gestern die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt. Außerdem hat das Gericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Dem Mann ist es allerdings künftig verboten, Kontakt zu seinen beiden Enkelinnen aufzunehmen.
Zwischen 2017 und 2019 hatte er die damals 10- bis 13-jährigen mehrfach sexuell berührt. Vor Gericht hat der Angeklagte die Taten eingeräumt und sich entschuldigt. Außerdem leidet er an psychischen Problemen. Der Mann hat angekündigt, seinen beiden Enkeltöchtern jeweils rund 6.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Noch bis nächste Woche Dienstag hat die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen.