Am Bad Kreuznacher Landgericht beginnt heute das Berufungsverfahren eines 65-jährigen mehrfachen Missbrauchstäters. Der Mann aus Sohren hatte vor dem Bad Kreuznacher Amtsgericht gestanden, seine beiden Enkelinnen insgesamt 30 Mal missbraucht zu haben. Eine Enkelin zwischen 10 und 11 Jahren hatte er in seiner Wohnung Rhaunen fünf mal missbraucht.
Nach einem Umzug nach Langenlonsheim hatte er in der dortigen Wohnung eine weitere Enkeltochter 25 Mal missbraucht. Sie war zur Tatzeit zwischen 11 und 13 Jahre alt. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er hatte die Vorwürfe gestanden und war vom Bad Kreuznacher Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung eingelegt. Damit möchte er eine geringere Strafe oder Bewährungsstrafe erreichen.