Morgen verhandelt das Landgericht Bad Kreuznach über die Berufung einer 42-jährigen Frau, die wegen Betrugs und Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht steht. Die Frau aus Simmern soll zwischen 2016 und 2018 unrechtmäßig Unterhaltszahlungen in Höhe von fast 17.000 vom Jugendamt der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises für ihre drei Kinder bezogen haben. Dabei soll die Angeklagte bewusst täuschend angegeben haben, dass sie getrennt von ihrem Mann lebe, was nicht der Fall gewesen sein soll.
Darüber hinaus sollen in der Wohnung der Angeklagten ein Elektroschocker und ein Pfefferspray ohne amtliche Prüfzeichen, sowie zwei Faustmesser gefunden worden sein. Die Frau bestreitet den Betrug und stritt ab die die Waffen je benutzt zu haben. Sie habe vergessen sich um die Gegenstände zu kümmern. Das Amtsgericht Simmern hatte die nicht vorbestrafte Frau zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt sowie die Einziehung der fast 17.000 Euro und der Waffen angeordnet.