Das Nachtfahrverbot im Idar-Obersteiner Wohngebiet „Auf der Bein“ ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung eines Betriebs im Gewerbegebiet auf den Sonnenhöfen zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Somit hat das von der Idar-Obersteiner Stadtverwaltung erlassene Nachtfahrverbot Bestand.
Die Stadt Idar-Oberstein werte diesen Erfolg nach eigenen Angaben als wichtigen Schritt in Richtung einer tragfähigen Lösung für die zukünftigen Verkehrsströme von und zu den Betrieben auf den Sonnenhöfen.