Die Stadt Bad Kreuznach ist in Narrenhand. Traditionell haben die Kooperationsvereine der Kreiznacher Narrefahrt am Samstag nach dem 11.11. dem Oberbürgermeister den Stadtschlüssel und die Stadtkasse aus den Händen gerissen. Erstmals trafen sich die Narren dazu am neuen Rathaus auf dem Kornmarkt. Wegen ihres närrischen Jubiläums zu ihrem dreimal elfjährigen Bestehen führte die VKGKH Nachteule den Rathaussturm an. In seiner Rede erinnerte der Sitzungspräsident Benjamin Oster an den kürzlich verstorbenen Staudernheimer Fastnachter Erich Fett. „Und was könnte diesen Moment besser einläuten als der legendäre Schlachtruf einer der größten Fastnachter, die ich jemals kennenlernen durfte, der auch mein Fastnachtspartner, war Erich Fett. In diesem Sinne lieber Erich für dich: Attacke.“ Vor dem Rathaus wurde Oberbürgermeister Emanuel Letz in die Uniform der Nachteule gesteckt und zur „Schnoke“-Eule gemacht. Als Oberhofnarr hat er die Aufnahmebedingungen und die neuen elf Gebote anerkennen müssen, die nun bis Aschermittwoch in Bad Kreuznach gelten. Doch schon vorher – im Anschluss an die Kreiznacher Narrefahrt – werden Schlüssel und Stadtkasse traditionsgemäß wieder zurückgegeben.
Die 11. närrischen Gebote:
Gebot 1:
Hiermit gebe ich offiziell bekannt, dass die Nachteule die Regentschaft in Bad Kreuznach übernommen hat. Unser Oberbürgermeister hat keinerlei Befehlsmacht mehr über das närrische Volk vom heutigen Tage an bis Aschermittwoch.
Gebot 2:
Bis Aschermittwoch wird nur noch mit dem Karnevalsgruß „Helau“ gegrüßt. Leichte Abwandlungen, wie zum Beispiel „Allez Hopp“, „Schuppla“ und „Hei-Ho“ sind von den Nachteulen nur in absoluten Ausnahmefällen vereinzelt gestattet und geduldet.
Gebot 3:
Während der närrischen Tage sind nur fröhliche Gesichter erlaubt, Tränen sind nur in Form von Freudentränen zugelassen.
Gebot 4:
Das Stadthaus wird zu unserer Hofburg ernannt. Der Titel Oberbürgermeister ruht in dieser Zeit und wird durch den Titel Oberhofnarr ersetzt.
Gebot 5:
Da sich die hier versammelten Vereine in der Fastnachtszeit gegenseitig besuchen, sind neue Baustellen und Umleitungen in der Stadt bis Aschermittwoch zu unterlassen.
Sollten dennoch neue Baustellen angetroffen werden, so zahlt die Stadt pro Baustelle ein Bußgeld von 1.111,11 € an eine soziale Einrichtung der Stadt. Sollte die Stadt den Betrag nicht aufbringen können, werden die Bürger von Bad Kreuznach so lange keine Ordnungswidrigkeit mehr bezahlen, bis der Betrag aufgebraucht ist.
Gebot 6:
Alle Erwachsenen werden dazu verpflichtet, unsere Kinder an das Brauchtum und an die Fassenacht heranzuführen. Hierbei ist der Spaß und ausreichend an Elan zu denken, aber vor allem an die Vorbildfunktion soll an erster Stelle stehen. Eine Anregung dazu, liebe Eltern, den Kindern von heute sollte dasselbe beigebracht werden, was uns Kindern von gestern beigebracht wurde: „Willst du beim Umzug Süßigkeiten sammeln, darfst du dich auch gerne danach bücken, diese aufzuheben.“
Gebot 7:
Da unser schönes Kreuznach dieses Jahr den Nachteulen gehört, steht in dieser Kampagne die Abkürzung VKN nicht für Verein Kreiznacher Narrefahrt. Ab jetzt steht VKN für Vereinigung Kreuznacher Nachteulen.
Gebot 8:
Die Verwendung des Wortes Aschermittwoch ist unter Strafe gestellt und wird bis zu dem selbigen Tage aus dem närrischen Wortschatz verbannt. Einzige Ausnahme ist die in den Geboten Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 11,11 € zu Gunsten unserer Jugendkasse der Nachteule geahndet.
Gebot 9:
Sollten Narren während der Saison hilflos aufgefunden werden, so sind sie nicht als persönliches Eigentum zu betrachten, sondern zu reinigen, zu pflegen und schnellstmöglich an deren Heimatadresse abzuliefern. – Vielen Dank.
Gebot 10:
Karnevalsmuffel und musikalische Kulturbanausen Motz-Köpfe und die, die immer alles besser wissen, sollten sich bis Aschermittwoch Urlaub gönnen und möglichst weit wegfahren und am besten nie wieder hier herkommen.
Gebot 11:
An Fastnachtssamstag haben alle Anwohner der Umzugsstrecke ihre Häuser zu schmücken, Stärkungen für die Zugteilnehmer bereitzuhalten und gegebenfalls ihre Toiletten zur Verfügung zu stellen. – Vielen Dank, so sei es.