Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist zu Gunsten des Kinder- und Jugendsportbetriebs angepasst worden. Mit der Anpassung gilt auch in den Warnstufen 2 und 3 die Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen im Amateur- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche. Dies sichert laut Landessportbund Rheinland-Pfalz den Trainings- und Spielbetrieb in den Mannschaftssportarten.
Die Anpassung gilt zunächst übergangsweise bis zum 30. November. Darüber hinaus gibt es in der neuen Fassung der Verordnung auch bürokratische Erleichterungen für die Sportvereine. So entfällt bis zu einer gewissen Grenze die Vorausbuchungspflicht für Zuschauer im Innen- und Außenbereich.