Im Landkreis Bad Kreuznach gelten neue Konkretisierungen der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Diese hat die Stadtverwaltung gestern Nachmittag veröffentlicht. Betroffen von den Konkretisierungen ist vor allem die Testpflicht. Diese gilt nun in den Innenbereichen der Gastronomie, Clubs und Diskotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie beim Sport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte, Genesene, Kinder unter 15 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Außerdem gelten in Clubs und Diskotheken, sowie auf dem gesamten Schulgelände, auch im Musik- und Sportunterricht im Innenbereich, die Maskenpflicht. Die Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sind auf der Homepage des Landkreises detailliert einsehbar.