Ab heute greifen in Rheinland-Pfalz mit Inkrafttreten der 24. Coronabekämpfungsverordnung des Landes weitere Lockerungen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab sofort mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten wieder gestattet. Auch privat darf mit bis zu 100 Gästen wieder größer gefeiert werden. Zudem ist der Veranstaltungsbereich komplett neu geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und Zuschauenden. Des weiteren können Clubs und Diskotheken unter Testpflicht und Personenbegrenzung wieder öffnen. Proben der Laienkultur sind für Gruppen bis 50 Personen wieder möglich. Außerdem entfällt für Kinder bis einschließlich 14 Jahre grundsätzlich die Testpflicht. Die neuen Corona-Regeln im Detail finden Interessierte auf corona.rlp.de und auf den Webseiten der Landkreise.