Seit Samstag gilt die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Gestern hat der Landkreis Bad Kreuznach die Verordnung auch rückwirkend konkretisieren können. Demnach gelten auch im Landkreis Bad Kreuznach im großen und ganzen die landesweiten Regelungen. So werden Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten beispielsweise als geimpft oder genesen betrachtet.
In der Öffentlichkeit dürfen sich Erwachsene nur noch mit dem eigenen Haushalt bzw. mit maximal 2 Personen eines weiteren Haushalts plus Kinder unter 14 Jahren treffen. Auch das Zählen der Kunden wird wieder wichtig. In gewerblichen Einrichtungen ist nur noch ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Außerdem gelten im Einzelhandel und gewerblichen Einrichtungen bei Volljährigen die 2G-Regelung, bei Minderjährigen die 3G-Regel. Von dieser Einschränkung sind Betriebe des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken ausgeschlossen. Die gesamte Konkretisierung ist auf der Internetseite des Landkreises Bad Kreuznach zu finden.