Der Bad Kreuznacher Oberbürgermeister Emanuel Letz äußert sich zur Sanierung der Götzenfelsbrücke in Norheim. Damit beantwortet Letz eine Anfrage des Stadtratmitglieds Stefan Butz. Die bisherige Darstellung des Sachverhalts in der Presse sei nicht korrekt, so Letz. In einem Artikel heißt es, die Stadt Bad Kreuznach sehe sich nicht mehr an einen Vertrag aus dem Jahr 1983 gebunden. Der Oberbürgermeister sagt dazu, die Stadt habe das zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Ebenso entspreche es nicht der Wahrheit, dass die Stadt gar keinen Anteil an Unterhaltungs- oder Sanierungskosten tragen wird. Als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg habe die Stadt Bad Kreuznach sich an Unterhaltungskosten zu beteiligen, betont Letz. Allerdings gebe es keine Rechtsnachfolge der damaligen Verbandsgemeindekanalwerke oder der Verbandsgemeine Bad Münster am Stein-Ebernburg. Die Stadt Bad Kreuznach habe mit der Übernahme der Abwasserbeseitigung der ehemaligen Verbandsgemeinde nicht auch die Rechtsnachfolge übernommen.
Seit einiger Zeit ist daher die Höhe der Kostenübernahme der Beteiligten streitig. Die Ortsgemeinde Norheim ist die einzige noch bestehende Instanz der Zweckvereinbarung aus 1983. Die Stadt fordert aus diesem Grund eine neue vertragliche Grundlage, sagt Letz. Es habe dazu bereits ein erstes Gespräch gegeben.