Die Stadt Bad Kreuznach hat offenes Feuer verboten. Das teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Demnach ist das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich ausschließlich mit einem Gasgrill und unter Vorkehrung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erlaubt.
Das Feuerverbot gilt auch für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen. Auch Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden. Diese Verfügung gilt vorerst bis Mitte August.