Morgen früh wird über die Berufung eines angeklagten Paares aus Hoppstädten-Weiersbach vor dem Landgericht Bad Kreuznach verhandelt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hatte sowohl den 38-jährigen Mann, sowie die 40-jährige Frau wegen insgesamt 14 Tatbeständen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Beide sind einschlägig vorbestraft. Zu den Tatbeständen gehören Hausfriedensbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, sowie Bedrohungen. Alle vor Gericht zu verhandelnden Taten hat das Paar im vergangen Dezember und Januar in Hoppstädten-Weiersbach begangen.